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Nach Ablauf von 3 Jahren ist eine erneute Teilnahme an einer anerkannten Fort- und Weiterbildung erforderlich. Einfach orientieren können Sie sich am Ausstellungsdatum der letzten Teilnahmebescheinigung.
Je Dreijahreszeitraum ist eine Fortbildung erforderlich, wenn eine sachkundepflichtige Tätigkeit ausgeübt wird.